KfW Antrag für Fördermittel

Bestandsgebäude

Zuschuss

Im Programm 430 der KfW Bankengruppe gibt es bei Selbstfinanzierung für Einzelmaßnahmen (Dachsanierung, Dämmung der Außenwände, Fenstererneuerung, Heizungserneuerung ect.),  von der KfW einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionssumme.

In der Ergänzung Heizungspacket, wird ein Zuschuss von 15 % (auch für weitere Maßnahmen) erstattet.

Die Zuschussvariante (Programm 430) ist jedoch nur bei 1 - 2 Familienhäuser möglich.                               Bei Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ist die Zuschussvariante auch für Mehrfamilienhäuser möglich.

Bei erreichen von einem KfW Effizienzhaus-Standard im Programm 430 werden Zuschüsse bis zu 30 % je nach erreichtem Effizienzhaus erstattet.

Kredit

Auch bei  Finanzierung der Einzelmaßnahmen bietet die KfW-Bank (Programm 152) einen Kredit bis 50.000,-€  je Wohneinheit zu einem derzeitigen eff.-Zinssatz von 0,75% an. Zusätzlich wird dem Darlehen nach Abschluss noch ein Tilgungszuschuss von 7,5 %  (12,5 % im  Heizungspacket) in Abzug gebracht.(Stand 10/2016).

Bei erreichen eines KfW Effizienzhauses (Programm 151) gibt es 100.000,- € je Wohneinheit zu 0,75% eff.(Stand 10/2016). Zu dem günstigen Zinssatz gibt es je nach erreichtem Effizienzhaus noch einen Tilgungszuschuss bis zu 27,5 %(Stand 10/2016).

Neubau

Wenn Ihr geplanter Neubau einen KfW Effizienzhaus-Standard 55 erreicht, bietet die KfW Bankengruppe einen Kredit bis 100.000,- € je Wohneinheit zu einem derzeitigen eff.-Zinssatz ab 0,75 % an (Stand 10/2016).    Beim Effizienzhaus 55 / 40 / 40+ wird noch ein Tilgungszuschuss von 5 % / 10% / 15% der Kreditsumme von der KfW erstattet.

Bei einer energetischen Sanierung, sowie bei Effizienzhaus Neubau mit KfW Mitteln ist  die qualifizierte Baubegleitung verpflichtend. Diese wird mit 50% der Kosten (bis max. 4.000,- €) von der KfW bezuschusst.

Nähere Informationen über die Kosten einer KfW Förderung finden Sie in der Preisliste

Sollten Sie fragen haben, zögern Sie bitte nicht mich zu kontaktieren

Fördervorraussetzung

KHB




Wichtiger Hinweis: Für die Ergänzung Heizungspacket ist ein hydraulischer Abgleich der Anlage nach Verfahren B zwingend erforderlich. Hier muss eine Raumweise Heizlastberechnung erfolgen. Bei einem KfW Effizienzhaus ist das Verfahren B auch erfoderlich.